Ein letzter Aufruf für das Amt des Vorsitzenden war am 16.01.2019 leider wieder erfolglos. Nach 71 Jahren touristischen Aktivitäten wurde die am 15.11.2019 beschlossene Auflösung des Verkehrsvereins Dahn e.V. eingeleitet. Den Fremdenverkehr fördern und die Stadt Dahn in allen ihr dienlichen Belangen zu unterstützen, war das Ziel der Vereinsgründung. Viele Jahre war der Verkehrsverein in der Stadthalle Dahn (Haus des Gastes) mit eigenem Büro erfolgreich tätig. Im Jahr 2016 zog das Büro des Verkehrsverein Dahn in die Schulstraße 23 um. Das Büro des Verkehrsverein Dahn wurde in all den Jahren - auch von Stammgäste immer wieder gerne besucht. Nach Ablauf des Sperrjahres ist die Beendigung der Liquidation und das Erlöschen des Vereins am 02.07.2021 erfolgt.
Auf vielfachen Wunsch der Mitglieder sollte die Internetpräsentation verkehrsverein-dahn.de - nicht stillgelegt werden. Die Dahner Gastgeber möchten weiterhin im Internet erfolgreich präsent sein. Wegen der Vereinsauflösung ist die Website nun unter - www.urlaub-dahn-pfalz.de - erreichbar.
Ziel und Zweck ist die Förderung der Stadt Dahn und die Attraktivität der PREMIUM Wanderregion Dahner Felsenland im Landkreis Südwestpfalz und das von der UNESCO anerkannte und erste grenzüberschreitende 'Biosphärenreservat Pfälzerwald und Nordvogesen' zu erhöhen. Das Internetportal urlaub-dahn-pfalz.de mit interessanten und aktuellen Informationen rund um das Thema Urlaub soll für Gäste zur Verfügung gestellt werden, um den Weg zur eigenen und preiswerten Unterkunftsfindung in Dahn und Urlaubsplanung im Dahner Felsenland zu erleichtern.
Liebe Gäste und Besucher
wir bedanken uns bei Ihnen allen für das uns entgegengebrachte Vertrauen in all den Jahren und die treuen Besuche im Büro. Gerne sind wir weiterhin als Gastgeber für Sie da. Auf Ihr Kommen und weitere Internetbesuche freuen wir uns. Bleiben Sie gesund.Herzliche Grüße aus Dahn
Verkehrsverein Dahn
Für weitere Fragen ist die Touristeninformation, Schulstr. 29, 66994 Dahn - Tel. 06391 9196 222 behilflich.
BITTE BEACHTEN
Das Internetportal www.urlaub-dahn-pfalz.de ist bei Buchungen von Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Gruppenhäuser kein Reiseveranstalter im Sinne des §651a BGB und bietet keine Pauschalreisen an und
ist nicht zuständig für die Beförderung von Touristen, sondern nimmt lediglich die Stellung eines Anbieters von Unterkünfte in Dahn und Urlaubstipps für Gäste ein.
Mit dem Abschluss des sogenannten Gastaufnahmevertrages, ergeben sich Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber. Den rechtsgültigen Vertrag schließen Sie generell direkt mit dem Anbieter (Gastgeber) ab. Rechte und Pflichten der Vertragspartner
entnehmen Sie bitte aus dem Gastaufnahmevertrag, Mietvertrag oder AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.